Makuladegeneration

Avastin vs. Lucentis: Lucentis® kontra Avastin® vor dem Sozialgericht Düsseldorf

Eine Übersicht zu Avastin & Lucentis finden Sie hier: Avastin vs. Lucentis

03/08 Berliner Budget Bulletin

Quelle: www.kvberlin.de/40presse/50publikation/10bubu/2008/03/05editorial/a_titel.html

Lucentis® kontra Avastin® vor dem Sozialgericht Düsseldorf:

Wer hat da zu früh Beifall geklatscht?

Die Geschichte ist schnell erzählt. Lucentis® von Novartis ist für die Therapie der feuchten altersbedingten Makula-Degeneration (AMD) zugelassen, Avastin® von Roche zur Behandlung bei Darmkrebs. Schon länger wiesen die Ophthalmologen darauf hin, dass Avastin® aber auch bei der feuchten Makula-Degeneration einsetzbar ist. Und das zu einer Zeit, als es Lucentis® noch gar nicht gab. Zwar war und ist Avastin® für die AMD-Behandlung nicht zugelassen, doch weil es eben nichts anderes gab und mit Avastin® nach den vorliegenden Erfahrungen begründete Aussicht auf eine erfolgreiche Behandlung bestand, wurde das Mittel dort auch ohne weitere Zulassung eingesetzt.

Seit Anfang letzten Jahres gibt es Lucentis®. Eine missliche Situation für die Krankenkassen, denn Lucentis® ist um ein Vielfaches teurer als Avastin®. Warum also mehr Geld als nötig ausgeben, dachten sich einige Kassen und haben den weiteren Einsatz des wesentlich billigeren Avastin® bei AMD vertraglich abgesichert. Und nun kommt das Sozialgericht Düsseldorf ins Spiel.

Kein Geringerer als der Lucentis®-Hersteller Novartis hat die Obrigkeit angerufen, um sich per Einstweiliger Verfügung gegen den Fortbestand dieser Avastin®-Vereinbarungen zu wehren. Nach all dem, was zur rechtlichen Situation vorgetragen wurde, schien die Sache aussichtsreich zu sein. Wissend, dass letztlich das Bundessozialgericht im Jahr 2002 mit seinem berühmten Off-Label-Use-Urteil dem Einsatz von Arzneimitteln außerhalb der zugelassenen Indikation(en) sehr enge Grenzen gesetzt hatte. Off -Label geht danach nur, wenn es für die Behandlung einer schweren Erkrankung keine andere zugelassene Therapie gibt und begründete Aussicht auf Erfolg besteht. Viele Ärzte kennen dieses Urteil, weil es ihnen von Krankenkassen in Regressanträgen selbst bei kleinsten Verstößen gegen das Gebot der indikationsbezogenen Verordnung immer wieder um die Ohren gehauen wird.

Den Rest aus Düsseldorf kennen Sie auch: Das Sozialgericht hat zugunsten der Krankenkassen entschieden. Die Vereinbarungen dürfen bleiben. Doch - ob die Kassen sich darüber wirklich freuen können? So nachvollziehbar ihr Vorgehen in Sachen Lucentis®/Avastin® angesichts des geradezu erdrückenden Preisunterschiedes und der Mehrkosten für die GKV ist, so sehr offenbart es zugleich ihren Schlingerkurs in Sachen indikationswidriger Verordnungen, nach dem Motto: Wenn's preislich passt, soll es uns recht sein.

Doch jetzt werden möglicherweise Ärzte mit Verweis auf die Düsseldorfer Entscheidung gegen Regressanträge wegen Off-Label-Use auf die Barrikaden gehen. Wie auch immer. In Düsseldorf haben einige Beteiligte vermutlich zu früh Beifall geklatscht, denn eines ist klar: Wenn Novartis ankündigt, gegen die Sozialgerichtsentscheidung vorzugehen, dann wird sich das Unternehmen wohl ziemlich sicher sein, dass dieser Richterspruch angesichts der BSG-Rechtsprechung kassiert wird. Darüber wird die Öffentlichkeit dann viel eher diskutieren als über die Frage, warum sich Roche Pharma in Sachen Avastin® um eine nach Expertenmeinung längst fällige Ausweitung der Zulassung ihres Produkts herumdrückt. Vielleicht, weil beide Unternehmen wirtschaftlich verbandelt sind und eines dem anderen natürlich nicht in den Umsatz pfuscht? Der Vorgang bietet jedenfalls reichlich Stoff für Spekulationen - und zwar in alle Richtungen. Reinhold Schlitt

(Quelle: Berliner Budget-Bulletin 03/08)

Autor: Reinhold Schlitt, KV-Blatt-Redaktion | Erstellt am: 01.08.2008